Video-Download auf YouTube legal oder illegal?
Heutzutage ist es möglich, dass man mit zahlreichen Programmen Videos von YouTube downloaden und anschließend in ein anderes Format konvertieren kann. Habt Ihr euch aber nicht gefragt, ob dies vom Gesetzesgeber gestattet ist oder nicht? Eventuell schon, aber Ihr habt davon definitiv hinweggesehen, weil dies in den Medien sehr groß gesprochen wird und es fast jeder YouTube-User macht. Zu diesem Thema möchte ich nun Stellung nehmen, da dies nach meiner Meinung schon sehr interessant ist. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr und mit Vorsicht zu genießen sind.
Besucht man andere Webseiten oder Communities, bekommt man zu der Frage, ob das Downloaden von Video-Material von YouTube legal ist, verschiedene Antworten geliefert. Eine Argumentationsweise beruht darauf, dass es sich beim YouTube-Download um eine „Raubkopie“ handele. Das heißt, man ist im Besitz eines unlizenzierten Musikstücks, Videos, oder anderer Inhalte.
Der andere Argumentationsstrang baut darauf auf, dass alleine schon beim normalen Betrachten eines Videos von YouTube ein Download stattfindet. Dieser Download findet allerdings im Browsercache statt, statt in einem definiertem Verzeichnis auf der Festplatte. Die Verantwortung der Rechte Dritter, also der Künstler, tragen der Uploader des Videos und YouTube selbst. YouTube hatte einen Lizenzvertrag mit der GEMA. Allerdings ist der Vertrag schon vor einem Jahr ausgelaufen.
Nimmt man das deutsche Gesetz vors Auge, so sind Kopien von „offensichtlich rechtwidrigem“ Material zu machen nicht erlaubt. „Offensichtlich“ ist aber wiederum umstritten. Bei einem Blockbuster, der erst vor kurzem in den Kinos erschienen ist, ist es natürlich vollkommen eindeutig. Aber was macht mit einem Video eines Jugendlichen, der vor seiner Kamera sein Lieblingsstück singt?
Google selbst, der YouTube im Jahre 2006 aufgekauft hat, betont in seinen Nutzungsbedingungen, dass das Speichern von Video-Streams verboten ist. Ein normaler Benutzer muss aber diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, um den Anbieter zu benutzen. Daher fällt dieser Bereich komplett weg. Erstaunlicherweise aber bietet Google selbst Erweiterungen für seinen Browser Google Chrome an, um Videos herunterzuladen.
Fazit
Wer sich im privatem Bereich ein Video herunterlädt, bewegt sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Es ist momentan kein Fall bekannt, in dem jemand dafür abgemahnt wurde. Dies ist auch technisch quasi unmöglich, da YouTube und auch andere Dienste nicht unterscheiden können, ob ein Video per Browser angesehen oder mit einem Tool auf die Festplatte heruntergeladen wurde. Aus diesem Grund kann ich sagen, dass man Videos von Video-Plattformen herunterladen kann ohne rechtlich belangt zu werden. Dennoch sollte man die rechtliche Situation im Blickfeld behalten.
