Nun steht es endgültig fest: Das Landessozialgericht (LSG) in Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dass für Hartz-IV-Empfänger kein Computer notwendig sei. Der Grund, weshalb es zu dieser Entscheidung gekommen ist, liegt bei einer Hartz-IV-Empfängerin, die die Kosten eines Computers eingeklagt hatte.
Ich weiß zwar nicht wie Ihr es sieht, aber das Landessozialgericht hat einen festen Rahmen geschaffen. Somit sind sie dafür nicht verantwortlich, dass die Kosten für einen Computer von ihnen getragen werden. Die Hartz-IV-Empfängerin, die dieses gefordert hatte, verlangte außerdem noch, dass alle restlichen Kosten, wie Zubehör und ein PC-Einführungskurs von den Behörden übernommen werden müsse. Aber die Verwaltung blieb hartnäckig bei ihrem Entschluss, denn laut ihnen gehört ein Computer nicht zur Erstausstattung einer Wohnung.
Die Klägerin versuchte mit eindeutigen Argumenten gegen die Richter anzutreten, doch dies blieb erfolglos. Ihr Argument beruhte sich darauf, dass viele Haushalte über einen PC verfügen würden. Dies wurde von den Richtern vehement zurückgewiesen, da ein PC nicht zur „geordneten Haushaltsführung“ notwendig sei. Wichtige Informationen können auch über einen Radio oder Fernseher bezogen werden. Aus diesem Grund versuchte die Hartz-IV-Empfängerin ihr Glück beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Dies blieb ebenso erfolglos.
Ich finde es eine Frechheit von einer Hartz-IV-Empfängerin zu verlangen, dass die Kosten eines Computers erstattet werden sollen. Es ist doch vielmehr wichtig, dass man von einem Sozialstaat eine Wohnung gestellt bekommt, die auch noch mit allen lebensnotwendigen Haushaltsgeräten gefüllt ist. Außerdem ist die Aussage, dass viele Haushalte einen PC besitzen, absolut nicht haltbar.
Wie seht Ihr das Ganze? Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt.








