Langericht Düsseldorf nicht im Recht für ein Importverbot des Galaxy Tab 10.1
Wer den Streit zwischen Apple und Samsung mitverfolgt hat, der weiß, dass Apple nun erfolgreich gegen Samsung vorgehen konnte und sich der Streit immer weiter ausweitet. Erste Konsequenzen zog Apple und wechselte den Zulieferer. Zum Zweiten klagte man wegen angeblichen Patenrechtsverletzungen des Gerätes “Samsung Galaxy Tab 10.1″ und zum Dritten konnte man ein Importverbot in ganz Europa durchsetzen und Samsung somit erheblichen Schaden zu fügen.
Doch jetzt kommt heraus, dass letzteres eigentlich juristisch gesehen, nicht korrekt ist. Demnach soll das Landgericht in Düsseldorf gar nicht berechtigt sein, um eine einstweilige Verfügung auszusprechen. Ein Chance für Samsung in Berufung zu gehen, da man zwar für Deutschland das geltende Verbot einhalten müsse, jedoch das Gericht kein Importverbot für ganz Europa verhängen darf. Dies ist normalerweise die Aufgabe des Handelsgericht Alicante.
“Gemäß Art. 82 Abs. 3 GGV ist das Handelsgericht Alicante ausschließlich (Art. 81GGV) zuständig. Der EuGH hat bereits für andere ausschließliche Zuständigkeitsbestimmungen entschieden, daß sie sich auch gegenüber dem Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art. 6 Nr. 1 EuGVVO/EuGVÜ) durchsetzen (C-462/06). Bei Art. 81 GGV wird er aller Voraussicht nach das gleiche entscheiden.” (via)
“Zwar ließe sich die Zuständigkeit des LG Düsseldorf zusätzlich aus Art. 82 Abs. 5 GemeinschaftsgeschmackmusterVO ableiten, weil die Verletzungshandlung auch in Deutschland droht. Nach Art. 83 Abs. 2 GemeinschaftsgeschmackmusterVO ist diese Zuständigkeit dann aber beschränkt auf Verletzungshandlungen in Deutschland. Ein EU-weites Verbot kann dann nicht ausgesprochen werden.” (via)
Übrigens versucht MediaMarkt derzeit jegliche Restbestände zu verkaufen und bietet das Galaxy Tab 10.1 für unglaublich 469 Euro an.
VIA mobiflip.de




