Apple vor Gericht erneut gescheitert
Als milliardenschwerer Konzern ist es für Apple durchaus legitim, die wertvollen Technologien, die Jahre von Entwicklungszeit benötigt haben, hinreichend vor Kopierung oder ungefragter Übernahme zu schützen. Hierbei hat Apple seit einiger Zeit größtenteils Samsung im Visier und war erst am gestrigen Tage beim Oberlandesgericht in Düsseldorf an der Durchsetzung eines Verkaufsstopps für das Samsung Galaxy Tab 10.1n gescheitert.
Verfahren
Heute stand ein Verfahren in München an. In diesem ging es um die Frage der Aussprache einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung. Bereits in erster Instanz war Apple nämlich damit gescheitert geltend zu machen, dass Samsung ein bestimmtes Patent der Cupertinos verletzt. Konkret ging es darum, ob die Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Display mit Scrollen und Drehen, die ursprünglich von Apple entwickelt worden war, von Samsung einfach so benutzt worden ist, ober ob Samsung in diesem Bereich hinreichend eigenständig operiert hat. Die Richter kamen jedenfalls heute zu dem Schluss, dass die Forderung unbegründet sei und sprachen demgemäß keine einstweilige Verfügung aus.
Vergangenheit
Bereits Anfang des Jahres hatte Apple versucht, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zu erreichen, den Verkauf des Samsung Galaxy Nexus und des Galaxy Tab 10.1n entscheidend zu beeinträchtigen. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren die Amerikaner aber schon gescheitert, weil Samsung zu diesem Zeitpunkt in Aussicht gestellt hatte, ein bestimmten Patent für ungültig erklären zu lassen.




